Was ist zu tun, wenn jemand gestorben ist?
Den Tod muss immer ein Arzt bestätigen. In einem Krankenhaus geschieht dies automatisch. Beim Tod zu Hause muss ein niedergelassener Arzt verständigt werden. Der Verstorbene wird untersucht und der Totenschein ausgestellt. Die Angehörigen beauftragen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der Abholung des Leichnams, entweder aus dem Krankenhaus oder von daheim, und informieren die Pfarrerin oder den Pfarrer vor Ort, der mit den Angehörigen den Trauergottesdienst bespricht. Bitte wenden Sie sich dazu an unser Pfarramt unter der Telefonnummer 0911 / 23 99 19-0. Am Wochenende und an Feiertagen erreichen Sie eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger der Region unter der Handy-Nummer: 0178 / 90 68 20 8. Diese Nummer können Sie auch anrufen, wenn Sie ein Hausabendmahl oder eine Aussegnung wünschen.
Ist eine Aussegnung der verstorbenen Person im Trauerhaus möglich?
Natürlich kommt der Pfarrer oder die Pfarrerin gerne zu Ihnen, um den Verstorbenen oder die Verstorbene mit einer Andacht würdig aus dem Familienkreis zu verabschieden. Dies ist, wie alle Dienste der PfarrerInnen, kostenfrei.
Kann jemand, der nicht in der Kirche ist, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein freier Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an ihreN SeelsorgerIn wenden, die/der wird mit Ihnen eine geeignete Form der Abschiednahme bespricht.
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession.
Kann jemand, der sich selbst getötet hat, kirchlich bestattet werden?
Selbstverständlich. Eine Selbsttötung ist ja meist der Endpunkt eines belasteten Lebens oder einer seelischen Erkrankung. Unser Auftrag als Christen ist es nicht zu richten, sondern zu vergeben und tröstend zu begleiten. Es gibt daher keinen Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Ist der Friedhof frei wählbar?
Die Stadt Nürnberg hat Friedhofsprengel, d.h. jedem Stadtbezirk ist ein städtischer Friedhof zugeordnet. Die kirchlichen Friedhöfe sind davon ausgenommen, d.h. Sie können sich und Ihre Angehörigen auf unserem Friedhof bestatten lassen, wenn Sie bei uns ein Grabrecht erwerben. Die Person, die das Grabrecht ausübt, muss dabei einer christlichen Konfession angehören, während das von der Personen, die bestattet wird, nicht gefordert ist.
Was kostet eine Beerdigung?
Grabstein, Bestattung, Transport, Musik und Grabschmuck machen den Großteil der Kosten aus. Die kirchliche Gebühr für die Verwaltungsaufgaben und die Friedhofsgebühren entnehmen Sie bitte unserer Gebührentabelle, die Leistungen des Seelsorgenden sind kostenfrei. Sie können auch die Kirche zum Trauergottesdienst benutzen, allerdings verlangen wir dafür eine Benutzungsgebühr. Unsere Friedhofsverwaltung informiert Sie gerne und umfassend.
Kann für die Verstorbenen ein besonderer Gottesdienst gefeiert werden?
In der katholischen Kirche sind Messen für einzelne Verstorbene üblich, in unserer evangelischen Kirchengemeinde feiern wir jährlich einen musikalischen Gedenkgottesdienst am Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag im Kirchenjahr = Sonntag vor dem 1.Advent) zu dem Sie herzlich eingeladen werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite
des Dekanates Nürnberg und
der Evang.-Luth. Kirche in Bayern.
Weiterführende Glaubensinformationen zum Umgang mit Sterben und Tod finden Sie unter auf der Seite Trauernetz