Wofür ist der Kirchenvorstand zuständig?
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen. Er trägt die Verantwortung und trifft Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, also haupt- und ehrenamtliche engagierte Mitglieder der Gemeinde entscheiden dabei auf Augenhöhe die Belange der Gemeinde. Auch beraten den Kirchenvorstand in unser Gemeinde Diakon, Jugendreferent und Kirchenmusikerin, damit wir gemeinsam die besten Entscheidungen treffen können, wie Glaube zeitgemäß vor Ort umgesetzt werden kann.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind:
Der Kirchenvorstand leitet und vertritt die Kirchengemeinde. Damit sind vielfältige Verantwortungen für das Gemeindeleben verbunden für:
- die Gottesdienste und Kindergottesdienste
- den Konfirmandenkurs
- Neubesetzung einer Pfarrstelle
- die Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens
- die Finanzen und die Organisation der Kirchengemeinde vor Ort
Landeskirchenweit entsendet der Kirchenvorstand Delegierte in:
- die regionalen Kirchenparlamente
- in die Dekanatssynode
- in das überregionale Kirchenparlament, die Landessynode.